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August 2020

Hinweise für Kommunen

Hochwasser, Starkregenereignisse, Sturzfluten und dazwischen Hitzeperioden – der Klimawandel ist Fakt und die Schäden sind schon jetzt immens. Bereits in den Grundzügen der Planung (Parzellierung, Straßentrassierung, Geländemodellierung) sind daher Wassergefahren frühzeitig und ausreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollten die Festsetzungs- und Hinweismöglichkeiten in den Baubauungsplänen konsequent genutzt werden, um zukünftige Schäden und die Risiken für Leib und Leben zu minimieren.

Wir wissen, dass wir das Naturereignis Hochwasser nicht vermeiden können, sondern dass die zunehmenden Schäden in den Siedlungen reduziert werden müssen. Auch die vielen Starkregenereignisse, die alle Jahre landauf landab massivste Schäden hinterlassen, müssen künftig genauso ernsthaft berücksichtigt werden. Kurzum eine erfolgversprechende Risikoreduktion, wie sie sich der Bürger wünscht, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade mit der Bauleitplanung können die Kommunen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Die Kommunen tragen die Verantwortung bei der Ausweisung neuer Baugebiete für eine fehlerfreie Planung zu sorgen, die die gegebenen Möglichkeiten nutzt Schäden zu verringern. Dies gilt nicht nur für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu einem Fluss sondern auch hinter Hochwasserschutzanlagen (z. B. hinter Deichen) und gleichermaßen auch abseits von Gewässern, wo Starkregenereignisse zu lokalen Überschwemmungen führen.

Weitere Infos unter:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/hochwasser/kommunen.htm